Beckum
Ballonfahrten über das Münsterland
Eine Ballonfahrt Beckum im Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen ist die älteste Form der Fortbewegung durch die Luft. Natürlich hat sich die Technik weiterentwickelt, so ist die Sicherheit und Leistungsfähigkeit wesentlich verbessert worden, die grundlegende Technik ist aber die Gleiche geblieben.
Die eigentliche Ballonfahrt Beckum wird aber noch genauso durchgeführt wie vor 100 Jahren und hat gerade hierdurch seinen ganz besonderen Reiz, unterliegt deshalb aber eben auch den Einschränkungen, die dieser Form der Luftfahrt innewohnen.
Saisonal bedingt finden die Ballonfahrten in dem Zeitraum von April bis Oktober statt und werden für diesen Zeitraum geplant und durchgeführt.
Der Verlauf einer Ballonfahrt Beckum ist nicht vorhersehbar
Je nachdem, wohin der Ballon von der Luftströmung im Fahrtverlauf getrieben wird, muss der Pilot zum Abschluss der Ballonfahrt Beckum eine geeignete Landemöglichkeit finden, die exakt in Fahrtrichtung liegt. Im Einzelfall kann es deshalb notwendig sein, dass die Fahrtdauer aufgrund externer Umstände verkürzt oder verlängert werden muss.
Das Zustandekommen einer Ballonfahrt Beckum ist stark witterungsabhängig. Sowohl zu viel als auch zu wenig Wind, Regen, Nebel oder drohende Gewitter oder andere Witterungsbedingungen können Hinderungsgründe für eine sichere Ballonfahrt sein.
Bei schlechter Sicht verlegen wir den Termin in Ihrem Interesse. (Schlechte Sicht kann beispielsweise gerade dann auftreten, wenn tagelang strahlend blauer Himmel herrscht, sie könnten dann aber gegebenenfalls kaum etwas von der Landschaft sehen).
Gesundheitliche Voraussetzungen
Sofern sie oder ihr Fahrgast körperliche und/oder geistige Einschränkungen, welche den störungsfreien Ablauf der Ballonfahrt über das Münsterland gefährden können, aufweisen, können wir sie leider nicht befördern.
Dies sind insbesondere Krankheiten, die gegebenenfalls sofortige ärztliche Hilfe erfordern (da der Ballon regelmäßig nicht kurzfristig landen kann), aber eben auch Schwangerschaft, oder Erkrankungen, die eine erhöhte Gefahr der Verletzlichkeit bergen (Gelenk- und Knochenerkrankungen) oder Erkrankungen, die einen Kontrollverlust zur Folge haben können (Epilepsie).
Jegliche Erkrankung oder besondere Verletzlichkeit ist deshalb dem Ballonteam bei Vertragsschluss mitzuteilen, sodass diese entscheiden kann, ob die Teilnahme möglich ist oder nicht.