Wo Starten Ballone?
Auch dieses Jahr können Besucher an 7 Tagen in der Woche Gutes Wetter vorausgesetzt nicht nur bei Ballonfahrten zuschauen, sondern auch gleich mitfahren! Aus der Höhe sind die einzigartigen Panoramen der Landschaft besonders schön zu sehen.
Sportlich wird es, wenn die Piloten bei der „Fuchsjagd der Ballone“ um den Sieg kämpfen. Ein Ballon fliegt dabei als sogenannter Fuchs voraus und lässt ein Zielkreuz auf den Boden fallen. Die übrigen Piloten müssen den „Fuchs“ verfolgen und dem vorausfahrenden Ballon so nah wie möglich mit ihrem Heißluftballon kommen. Schließlich werfen sie Sandsäcke mit farbigen Kordeln ab. Ziel ist es, mit dem eigenen Sandsack das Zielkreuz am Boden zu treffen. Wer ihm am nächsten kommt, gewinnt.
Wer kann an Ballonfahrten teilnehmen?
Jeder kann mitfahren, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Sie sollten in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden. Kinder sollten wegen der Höhe des Korbes wenigstens 130 cm groß sein.
Startplatz Heißluftballone in der Nähe
Heißluftballone können fast überall starten. Wir brauchen eine ebene Fläche von etwa 80 x 80 Metern pro Ballon bei ruhigem Wetter auch weniger. Am besten ist eine feste Wiese. Der Startplatz sollte mit unseren Fahrzeugen befahrbar sein. Er sollte windgeschützt liegen, Tallagen sind günstig. Hoher Baumbestand um den Platz bietet guten Windschutz. Gefährliche Hindernisse wie Hochspannungsleitungen, Baukräne, Flutlichtmasten sollten weit entfernt sein. Der Platz sollte auch nicht mitten in der Wohnbebauung oder in unmittelbarer Nähe von Autobahnen und viel befahrenen Straßen liegen. Wir prüfen zusätzlich, ob luftverkehrsrechtliche Einschränkungen zu beachten sind.
Erlaubnisse sind erforderlich?
Für den Start eines Ballons genügt es, wenn das formlose Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Pächters vorliegt.
Für öffentliche Veranstaltungen mit Publikum und für den Start mehrerer Ballone müssen wir eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde beantragen. Dazu bitten wir um das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers. Darüber hinaus benötigen wir einen Lageplan und eine Unbedenklichkeitserklärung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde. Diese Unterlagen sollten wir möglichst einige Wochen vor dem geplanten Termin in Händen haben.